Die Schwangerschaft ist eine sehr besondere Zeit voller Freude, aber manchmal auch mit Unsicherheiten und Sorgen. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns achtsam um das Wohlergehen von Mutter und Kind. Es findet selbstverständlich eine Schwangerschaftsvorsorge gemäß den Mutterschaftsrichtlinien statt. Sollten in einer Risikoschwangerschaft zusätzliche Untersuchungen wie z.B. eine Untersuchung der Blutversorgung des Kindes (Doppler-Ultraschalluntersuchung) erforderlich sein, so können wir diese in unserer Praxis durchführen. Wenn Sie zusätzliche Untersuchungen bezüglich einer möglichen Chromosomenstörung (Trisomie 21,13, 18) wünschen (Erst-Trimester-Screening, Nicht invasive Pränatal-Untersuchung (NIPT)), so können wir diese nach einer ausführlichen Aufklärung (genetische Beratung) durchführen. Für den Fall, dass zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind (Chorionzottenbiopsie, Fruchtwasseruntersuchung, Fehlbildungsultraschall (DEGUM 2-US)), so leiten wir Sie in geeignete spezialisierte Zentren (Pränataldiagnostik) weiter.
Wir wünschen uns, dass Sie Ihre Schwangerschaft als eine wundervolle und natürliche Zeit genießen können, in die wir nicht unnötig eingreifen. Wir möchten Ihnen und Ihrem Kind aber, angepasst an eventuelle Risiken Ihrer individuellen gesundheitlichen Situation, auch alle Sicherheit bieten, die die moderne Geburtsmedizin ermöglicht. Unsere Ärztinnen verfügen alle über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Risikoschwangerschaften.
Es gibt heute verschiedene Möglichkeiten, durch Zusatzuntersuchungen in der frühen Schwangerschaft das Risiko für einzelne Chromosomenstörungen (Trisomie 21, 13, 18) des Kindes festzustellen.
Bevor wir Ihnen im Rahmen der ersten Mutterschaftsvorsorge die einzelnen Untersuchungen mit ihren Möglichkeiten und Grenzen genau erklären besprechen wir zunächst mit Ihnen, wie Ihre grundsätzliche Einstellung ist, und welche Konsequenzen die Ergebnisse dieser Untersuchungen für Sie haben könnten. Es gibt hier keinen richtigen oder falschen Weg; Ihre Entscheidung für oder gegen eine Untersuchung soll für Sie die richtige und passende sein.
Danach besprechen wir im Einzelnen das Erst-Trimester-Screening (11+0-13+6 SSW), die sogenannte Nicht-invasive Pränataldiagnostik/NIPT (fetalis-Test) (ab 10+0 SSW), die Chorionzottenbiopsie (ab 11+0 SSW) oder Fruchtwasseruntersuchung (ab 15+0 SSW) und den Fein- oder Fehlbildungs-US (DEGUM 2). Wir teilen Ihnen auch mit, welche dieser Untersuchungen Ihre Krankenkasse übernimmt und welche Untersuchungen Selbstzahler-Leistungen sind.
Auch die Durchführung des NIPT (fetalis-Test) ist in unserer Praxis möglich.
Für die Durchführung einer Punktion (Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung) sowie zur Durchführung eines speziellen Fein- oder Fehlbildungsultraschalles (DEGUM 2) leiten wir Sie bei Bedarf in entsprechende pränatalmedizinische Zentren weiter.
Im Falle bestimmter Risiken oder Auffälligkeiten im Laufe einer Schwangerschaft wie z.B. einem Schwangerschaftsdiabetes oder einem geringen Wachstum des Kindes ist es sinnvoll, sich mittels spezieller Ultraschall-Messungen der Durchblutung des Kindes bzw. des Mutterkuchens (Doppler-Ultraschall) davon zu überzeugen, dass das Kind gut versorgt ist. Fr. Dr. Blum und Fr. Dr. Trockel verfügen über die Genehmigung zur Durchführung dieser speziellen Untersuchungen. Die erforderlichen hochfrequenten hochauflösenden Ultraschallgeräte stehen in unserer Praxis zur Verfügung. Mir dieser Untersuchung können wir bei Auftreten bestimmter Risiken zusätzliche Sicherheit für ihr Kind schaffen.
Wir können in unserer Praxis 3D/4D-Ultraschalle durchführen. Der Ultraschall in der Schwangerschaft ist für Ihr Kind ungefährlich, wie in zahlreichen Studien und gemäß physikalischen Berechnungen nachgewiesen wurde. In Deutschland fallen Ultraschalluntersuchungen aber formal unter die Strahlenschutzverordnung und dürfen nur bei medizinischer Indikation durchgeführt werden. Sollte bei Ihnen eine solche Untersuchung aber aus einem medizinischen Grund (z.B. Ausschluss einer Lippenspalte) durchgeführt werden, so dürfen wir Ihnen in diesem Rahmen entstandene Bilder z.B. vom Gesicht Ihres Kindes auch aushändigen.